Überspringen zu Hauptinhalt

Ratgeber: Brauche ich das Bonusheft noch?

Das Bonusheft dient der Dokumentation regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. Als Gegenleistung für das sorgfältige Einhalten der Prophylaxe, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss beim Zahnarzt. Brauche ich das Bonusheft aber wirklich noch?

Zwei gute Gründe

Zum einen erinnert das Bonusheft Sie daran, regelmäßig etwas für Zahngesundheit zu tun und Ihren Zahnarzt zur Prophylaxe aufzusuchen. Denn zu einer gesunden Zahnhygiene gehört auch der regelmäßige Kontrolltermin bei Ihrem Zahnarzt.

Zum anderen hilft es beim Geldsparen!

Dank Bonusheft, mehr Geld von der Krankenkasse

An sich, muss niemand ein Bonusheft führen. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, haben Sie jedoch Anspruch darauf. Ein gut geführtes Bonusheft kann Ihnen jedoch ein paar finanzielle Vorteile bieten. Da das Bonusheft einen stetig an die Prophylaxe Termine erinnert, können hierdurch bereits Zahnschäden früh erkannt und behandelt werden, was die Behandlungskosten drastisch senkt. Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz – Brücke, Prothese, Krone – ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontrolltermine wahrgenommen hat, mit einem Plus an Zuschuss.

Wie funktioniert das Bonusheft?

Nach der Rechtslage bekommen Sie mit einem regelmäßig geführtem Bonusheft von Ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss. Gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht aus. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnarzt und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent erhöht.

Einmaliges Versäumen der Untersuchung kann, bei ausreichender Begründung, folgenlos bleiben und innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums trotzdem zur Erlangung des 75 Prozent Festzuschusses führen. Ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung jedoch nicht und der Anspruch besteht erst dann wieder, wenn die Kontrolltermin der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Wichtig: Es muss immer die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen für mindestens 5 Jahre unmittelbar vor der Behandlung nachgewiesen werden können.

Härtefallpatienten haben Anspruch darauf, die Regelversorgung ohne Zuzahlung zu erhalten und bekommen deshalb einen Zuschuss von 100 Prozent.

Stempel fehlt?

Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken. Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft

·      bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr

·      bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

fehlt, sollten Sie Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das “Nachstempeln” ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist.

 

Das Bonusheft ist in gewissen Fällen bares Geld wert und hilft, zum Beispiel bei Zahnersatz, die Kosten zu senken. Gleichzeitig hilft es, an regelmäßige Prophylaxe Termine zu denken.

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema „Bonusheft“? Sprechen Sie uns direkt in unserer Praxis mundwerk Pfaffenhofen zu diesem Thema an, wir beraten Sie gerne!

Jetzt anrufen unter 08441–871 44 44 oder Online-Termin vereinbaren.

An den Anfang scrollen